Teilverkauf mit Rückbeteiligung: verkaufen und beteiligt bleiben
Wie ein Teilverkauf funktioniert
Sie verkaufen die Mehrheit der Aktien oder Stammanteile. Der Investor übernimmt damit auch die Verantwortung für Finanzierung und Zukäufe. Ihren Anteil behalten Sie entweder direkt an Ihrer Firma oder an der Holding der Gruppe. Im zweiten Fall sind Sie auch an den Betrieben beteiligt, die später dazukommen.
Ein Rechenbeispiel
| Vereinfachtes Beispiel | CHF |
|---|---|
| Wert Ihres Unternehmens heute, 100 Prozent | 10 Mio. |
| Sie verkaufen 70 Prozent und erhalten in bar | 7 Mio. |
| Sie behalten 30 Prozent, heute wert | 3 Mio. |
| Ist die Gruppe nach einigen Jahren 25 Mio. wert, sind Ihre 30 Prozent wert | 7.5 Mio. |
Vereinfacht gerechnet, ohne Schulden und Steuern und ohne Veränderung der Beteiligungsquote durch spätere Kapitalerhöhungen. Ob und wie stark der Wert steigt, hängt von der Entwicklung ab. Ein Anteil kann auch an Wert verlieren.
Für wen sich ein Teilverkauf eignet
- Sie möchten einen grossen Teil Ihres Vermögens sichern, aber noch nicht ganz loslassen.
- Sie möchten mit Kapital und Unterstützung schneller wachsen, etwa durch Zukäufe.
- Sie planen die Nachfolge schrittweise und wollen die neue Führung noch einige Jahre begleiten.
Mitsprache und Rechte
Was Sie als Minderheitsaktionär mitbestimmen, steht im Aktionärsbindungsvertrag. Typisch sind diese Regeln:
- Sitz im Verwaltungsrat oder Beirat und regelmässige Informationen über die Entwicklung.
- Zustimmung bei wichtigen Entscheiden, etwa bei Kapitalerhöhungen oder grösseren Zukäufen.
- Vorkaufsrechte, damit keine unbekannten Dritten Aktionäre werden.
- Mitverkaufsrecht: Verkauft der Investor seine Anteile, können Sie zu denselben Bedingungen mitverkaufen.
- Mitverkaufspflicht: Wird die ganze Gruppe verkauft, verkaufen auch Sie zu denselben Bedingungen.
- Regeln für ein Ausscheiden, zum Beispiel wer Ihre Anteile zu welchem Preis kauft.
Wie Sie den Wert Ihres Anteils nutzen
Schüttet die Gruppe Gewinne aus, erhalten Sie Ihren Anteil als Dividende. Verkaufen können Sie Ihre Anteile später an den Investor, an Mitaktionäre oder zusammen mit dem Investor, wenn die Gruppe neu aufgestellt wird. Auch dann ist es oft möglich, erneut beteiligt zu bleiben. Wann und zu welchen Bedingungen das geht, halten wir von Anfang an im Aktionärsbindungsvertrag fest.
Steuern beim Teilverkauf
In der Schweiz ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Aktien grundsätzlich steuerfrei, das gilt auch für den verkauften Teil. Beteiligen Sie sich über eine Holding zurück, sollten Sie die Struktur vorab mit Ihrem Steuerberater prüfen. Stichworte sind die indirekte Teilliquidation und die Transponierung. Dividenden auf Ihren verbleibenden Anteil sind als Einkommen steuerbar, bei einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent jedoch nur teilweise.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent sollte ich bei einem Teilverkauf behalten?
Häufig sind es 10 bis 40 Prozent: genug, damit sich das Wachstum für Sie lohnt, und so wenig, dass der Investor die Mehrheit und damit die Verantwortung für die Finanzierung trägt. Die passende Quote legen wir gemeinsam fest.
Bleibe ich nach einem Teilverkauf Geschäftsführer?
Wenn Sie möchten, ja. Viele Unternehmer führen ihren Betrieb nach einem Teilverkauf weiter und geben die Führung später schrittweise ab.
Was passiert mit meinem Anteil, wenn ich aufhören will?
Das regelt der Aktionärsbindungsvertrag: wer Ihre Anteile kauft und wie der Preis bestimmt wird. Diese Regeln legen wir vor der Unterschrift gemeinsam fest.
Kann der Wert meines Anteils auch sinken?
Ja. Ihr Anteil entwickelt sich mit dem Unternehmen, nach oben wie nach unten. Deshalb erhalten Sie bei einem Teilverkauf den grösseren Teil des Werts gleich beim Verkauf in bar.
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