Ratgeber · Nachfolge

Nachfolge mit einem Privatinvestor: Ablauf, Dauer, Kosten

Kurz gesagtBei einer Nachfolge mit einem Privatinvestor verkaufen Sie Ihr Unternehmen ganz oder mehrheitlich an einen Investor, der es mit dem bestehenden Team weiterführt. Vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift vergehen meist zwei bis drei Monate, danach folgt eine Übergabe, deren Tempo Sie mitbestimmen. Für Sie fallen vor allem die Kosten Ihrer eigenen Berater an. In der Schweiz ist der Gewinn aus dem Verkauf privat gehaltener Aktien in der Regel steuerfrei.

Wann eine Nachfolge mit einem Investor passt

Viele Unternehmer finden in der Familie oder im eigenen Team niemanden, der den Betrieb übernehmen und den Kaufpreis finanzieren kann. Allein in der Schweiz brauchen laut Dun & Bradstreet 90’667 KMU in den nächsten Jahren eine Nachfolgelösung. Das sind 13.7 Prozent aller Firmen mit bis zu 249 Mitarbeitenden (Stand März 2025).

Ein Privatinvestor ist eine gute Lösung, wenn Ihnen diese Punkte wichtig sind:

  • Der Betrieb bleibt eigenständig, mit Name, Standort und Mitarbeitenden.
  • Sie erhalten einen fairen Preis, ohne auf einen Nachfolger warten zu müssen, der ihn finanzieren kann.
  • Sie ziehen sich schrittweise zurück oder bleiben mit einem Anteil beteiligt.

Anders als ein Konkurrent, der Ihren Betrieb kauft, muss ein Privatinvestor ihn nicht in seine eigenen Strukturen eingliedern. Und anders als ein Nachfolger aus dem Team kann er den Kaufpreis finanzieren. Oft lässt sich beides verbinden: Der Investor kauft, und Leute aus dem eigenen Team übernehmen die Führung und beteiligen sich.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Vertrauliches Erstgespräch. Eine Stunde, ohne Unterlagen. Sie erzählen, was Sie aufgebaut haben und was Ihnen für die Zukunft wichtig ist.
  2. Erste Einschätzung. Innert fünf Arbeitstagen sagen wir Ihnen, ob eine Beteiligung passt, und nennen eine erste Wertvorstellung mit Begründung.
  3. Unterlagen und Angebot. Nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung sehen wir uns die Zahlen der letzten drei Jahre, die wichtigsten Kunden und das Team an. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, eine sogenannte Absichtserklärung.
  4. Prüfung. In etwa vier bis sechs Wochen prüfen wir Finanzen, Steuern, Verträge und Personal, schlank und auf das Wesentliche beschränkt. Fachleute nennen das Due Diligence.
  5. Vertrag und Vollzug. Der Kaufvertrag regelt Preis, Zahlung und Garantien. Bleiben Sie beteiligt, kommt ein Aktionärsbindungsvertrag dazu. Nach der Unterschrift folgt der Vollzug, meist innert weniger Wochen.
  6. Übergabe. Sie übergeben Kunden, Lieferanten und Wissen in einem Tempo, das wir gemeinsam festlegen. Üblich sind sechs bis 24 Monate. Neue Aufgaben in der Führung besetzen wir zusammen, aus dem Betrieb heraus oder von aussen.

Wie lange eine Nachfolge dauert

PhaseTypische Dauer
Erstgespräch bis erste Wertvorstellungetwa eine Woche
Unterlagen und schriftliches Angebotzwei bis vier Wochen
Prüfung und Verträge bis zur Unterschriftvier bis acht Wochen
Übergabe an die neue Führungsechs bis 24 Monate, nach Absprache

Der Verkauf selbst ist also in wenigen Monaten möglich. Mehr Zeit brauchen Vorbereitung und Übergabe. Beginnen Sie deshalb drei bis fünf Jahre vor dem gewünschten Rückzug mit der Planung. Dann bleibt Zeit, die Zahlen aufzubereiten, eine zweite Führungsebene aufzubauen und ohne Zeitdruck zu entscheiden.

Was eine Nachfolge kostet

  • Erstgespräch und erste Einschätzung: kostenlos und unverbindlich.
  • Ihre eigenen Berater: Treuhänder oder Steuerberater, Anwalt und allenfalls ein M&A-Berater. Diese beauftragen und bezahlen Sie selbst. Für den Kaufvertrag empfehlen wir Ihnen in jedem Fall einen eigenen Anwalt.
  • Die Prüfung auf Käuferseite: Diese Kosten tragen nicht Sie.
  • Steuern: In der Schweiz ist der Gewinn aus dem Verkauf von Aktien oder Stammanteilen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Eine wichtige Ausnahme ist die indirekte Teilliquidation: Verkaufen Sie mindestens 20 Prozent an eine Firma und schüttet diese innert fünf Jahren nicht betriebsnotwendige Mittel aus, die beim Verkauf schon vorhanden waren, kann ein Teil des Erlöses als Einkommen besteuert werden. In Deutschland und Österreich sind Veräusserungsgewinne grundsätzlich steuerpflichtig, je nach Rechtsform mit Erleichterungen.

Klären Sie die Steuerfragen früh mit Ihrem Steuerberater. Wichtig ist vor allem, wie mit überschüssiger Liquidität umgegangen wird. Dafür gibt es bewährte Lösungen, etwa Steuerklauseln im Kaufvertrag oder eine Vorabklärung beim Steueramt.

Was nach dem Verkauf bleibt

Name, Standort und Mitarbeitende bleiben, die Arbeitsverträge laufen unverändert weiter. Kunden und Lieferanten merken im Alltag meist wenig vom Eigentümerwechsel. Wie schnell Sie sich aus dem Tagesgeschäft zurückziehen, bestimmen Sie mit. Wenn Sie möchten, bleiben Sie mit einem Anteil beteiligt und profitieren vom weiteren Wachstum. Wie das funktioniert, lesen Sie unter Teilverkauf mit Rückbeteiligung.

Worauf Sie bei der Wahl des Käufers achten sollten

  • Wer entscheidet beim Käufer, und wie schnell bekommen Sie eine verbindliche Antwort?
  • Wie wird der Kauf finanziert, und wie viele Schulden muss Ihr Betrieb danach tragen?
  • Was passiert mit Name, Standort und Team, und steht das auch so im Vertrag?
  • Können Sie beteiligt bleiben, und zu welchen Bedingungen?
  • Wie lange will der Käufer investiert bleiben?

Häufige Fragen

Wie früh sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Idealerweise drei bis fünf Jahre vor dem gewünschten Rückzug. So bleibt Zeit, die Zahlen aufzubereiten, die Abhängigkeit von Ihrer Person zu verringern und ohne Zeitdruck die passende Lösung zu finden. Der Verkauf an einen Investor selbst ist in wenigen Monaten möglich.

Muss ich nach dem Verkauf im Unternehmen bleiben?

Nicht zwingend. Üblich ist eine Übergabe von einigen Monaten bis zu zwei Jahren, in der Sie Kunden, Lieferanten und Wissen übergeben. Wie lange und in welcher Rolle, legen wir gemeinsam fest.

Erfahren meine Mitarbeitenden und Kunden vom Verkaufsprozess?

Nicht bevor Sie es wollen. Gespräche und Unterlagen bleiben vertraulich, dafür unterzeichnen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Wann und wie das Team informiert wird, entscheiden wir gemeinsam, meist kurz vor oder bei der Unterschrift.

Ist der Verkauf meiner Firma in der Schweiz steuerfrei?

Halten Sie die Aktien oder Stammanteile im Privatvermögen, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Es gibt Ausnahmen, etwa die indirekte Teilliquidation, wenn nach dem Verkauf nicht betriebsnotwendige Mittel ausgeschüttet werden. Lassen Sie das vorab von Ihrem Steuerberater prüfen.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen.

Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, ist vertraulich und kostet Sie nichts. Schreiben Sie an info@evo-capital.ch oder rufen Sie an: +41 76 625 48 40

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